Basiszinssatz nach deutschem BGB ab 01.01.2018: -0,88%


Die deutsche Bundesbank hat gemäss der gesetzlichen Vorgabe in § 247 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) am 21.12.2017 im deutschen Bundesanzeiger den veränderten Basiszinsatz bekanntgegeben. Dieser beträgt ab 1. Januar 2018 -0,88%.

Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgrösse seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestigen oder gefallen ist. Bezugsgrösse ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs. (vgl. § 247 Abs. 1 BGB)

Auf den Basiszinssatz gemäss § 247 BGB nimmt u.a. die Vorschrift des § 288 BGB über die Verzugszinsen Bezug.


Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bundesbank vom 19.12.2017