Im heute bekanntgegebenen Entscheid hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dabei bleibt das Gericht seiner Tradition zum Datenschutz und zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung treu: bereits 1983 wurde das Volkszählungsgesetz gekippt, 2004 der Große Lauschangriff für im Wesentlichen verfassungswidrig erklärt und 2008 die Befugnis zu Online-Durchsuchungen ohne tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für nichtig erklärt.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 02.03.2010