Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat gegen Google Klage vor dem schweizerischen Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Datenschützer hatte verschiedene Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View gefordert, deren Umsetzung Google mehrheitlich abgelehnt hatte. Deshalb klagt der EDÖB jetzt vor Bundesverwaltungsgericht. Wie er in einer Pressemitteilung bekannt gab, soll das Bundesverwaltungsgericht die Veröffentlichung weiterer Bilder im Online-Dienst Street View von Google untersagen. Auch weitere Kamerafahrten sollen verboten werden.
Schutz der Personendaten und der Privatsphäre nicht ausreichend
Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten seien im seit August 2009 online geschalteten Dienst Street View zahlreiche Gesichter und Autonummern nicht genügend unkenntlich gemacht oder würden Betroffene in sensibler Umgebung, z. B. vor Spitälern, Gefängnissen oder Schulen zeigen. Dies sei nicht hinnehmbar und würde dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre nicht ausreichend Rechnung tragen. Google hatte diese Forderungen in weiten Teilen abgelehnt.
Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht
Daraufhin hatte der EDÖB beschlossen vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. In der Klage bemängelte der Datenschutzbeauftragte, dass bereits die Vorinformation von Google unvollständig gewesen seien. So habe Google bspw. angekündigt, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, stelle in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnehme, sei das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gelte insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaube, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern.
Auch die Höhe der Kamera auf den Google-Autos sei inadäquat. Dank der Einblicke, die sie über Zäune, Hecken und Mauern gewähre, könne man in Street View mehr sehen als ein gewöhnlicher Passant von der Strasse aus. Damit sei die Privatsphäre in umfriedeten Orten (Gärten, Höfe) nicht mehr gewährleistet.
Vereinbarung in Sachen Google Street View
Einige Tage nach der Einreichung der Klage haben Google und der EDÖB sich mit Bezug auf die im Rahmen dieser Klage verlangten vorsorglichen Massnahmen u.a. wie folgt geeinigt:
1. Google erklärt sich bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine weiteren in der Schweiz für Street View aufgenommene Bilder in ihrem Online-Dienst Street View oder im Rahmen von anderen Produkten im Internet aufzuschalten.
2. Google verpflichtet sich, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern und soweit das Urteil dies verlangen sollte.
3. Google ist dazu berechtigt, auch weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz zu unternehmen. Sie erfolgen im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Diese Kamerabilder werden im Sinne von Ziffer 1 nicht im Internet aufgeschaltet und verbleiben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb der Google-Gruppe und dürfen nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden.
4. Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind.
Quellen: EDÖB, Pressemitteilung v. 13.11.2009 und 17.12.2009.