Deutschland und die Schweiz haben das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und eine gemeinsame Erklärung zum Informationsaustausch unterzeichnet.
Bundesrat Hans-Rudolf Merz und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble haben am 27.10.2010 in Bern eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet. Außerdem unterzeichneten die Minister nun das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard.
Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standort
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt den Austausch von Informationen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Das Abkommen war bereits Anfang 2010 paraphiert worden. Das neue DBA enthält zudem verschiedene vorteilhafte Bestimmungen für die Schweizer und die deutsche Wirtschaft. So werden unter anderem Quellensteuern auf Dividenden reduziert und eine Schiedsklausel eingeführt.
Erklärung zum Informationsaustausch
Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung vereinbarten Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble, Verhandlungen über eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und über den verbesserten Marktzugang für Banken aufzunehmen. Die Verhandlungen sollen auf den Sondierungsgesprächen basieren, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten geführt habe. Damit will die Schweiz ihre Finanzplatzstrategie kohärent und glaubhaft umsetzen, wonach der Finanzplatz Schweiz auf die Verwaltung versteuerter Gelder setze.
Keine Wettbewerbsverzerrungen im Steuerrecht
Beide Seiten wollen mit einer neuen Lösung Wettbewerbsverzerrungen im Steuerbereich vermeiden. Deutsche Steuerzahler sollen nicht davon abgehalten werden, ein Konto in der Schweiz zu halten. Die Aussicht auf mögliche Steuerhinterziehung soll jedoch in Zukunft kein Element in den Anlageüberlegungen deutscher Steuerzahler mehr darstellen.
Schutz der Privatsphäre von Bankkunden
In den Sondierungsgesprächen habe die Schweiz und Deutschland eine Lösung ins Auge gefasst, die einerseits den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiere, anderseits aber auch die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleiste. Die Lösung soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
1. Regularisierung der Vergangenheit: Unversteuerte Altgelder sollen regularisiert werden.
2. Abgeltungssteuer für die Zukunft: Künftige Erträge sollen über eine Abgeltungssteuer erfasst werden, wobei der Steuersatz noch zu verhandeln ist.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist.
Um Umgehungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer zu verhindern, soll eine erweiterte Amtshilfe vereinbart werden. Diese sehe vor, dass die deutschen Behörden Amtshilfegesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche seien zahlenmäßig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Sogenannte „Fishing Expeditions“ seien ausgeschlossen.
3. Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland beabsichtigen, Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute zu lösen. Ebenfalls soll die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst werden. Zum Paket gehöre auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.
Quellen: Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen v. 27.20.2010, Nr.: 41/2010; Eidgenössischen Finanzdepartements v. 27.10.2010