Staatsrechtsexperte und ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz Prof. Dr. Hans Peter Bull hat in Berlin sein Gutachten im Auftrag von ARD und ZDF zu „Datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“ vorgestellt. Dabei geht es um die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung in Deutschland. Mit einem neuen Modell zum Einzug des Rundfunkbeitrags wolle man den den bürokratischen Aufwand gering halten und Nachforschungen beim Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeiden.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschriften des im Entwurf vorliegenden deutschen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar seien. Danach seien insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
Das Gutachten wurde zur Einsicht von ARD und ZDF online zugänglich gemacht: Link zum Gutachten